Vorsorgen und Vererben

Möchten Sie, dass Ihr Nachlass nach Ihren Vorstellungen verwendet wird?

Gesicherte Vermögenswerte und gut geführte Unternehmen überdauern ihre Inhaber. Verlassen Sie sich bei der Frage, was nach Ihrem Tode aus Ihren Werten wird, nicht auf die gesetzliche Erbfolge. Fremdeinflüsse oder Uneinigkeiten unter den Erben können das Unternehmen lähmen und sogar gefährden. Um Risiken zu vermeiden, stehen Ihnen vielfältige testamentarische und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Damit Ihr Nachlass nur Ihrem Willen entsprechend verwendet werden kann. Die S2H Rechtsanwälte und Notare beraten seit vielen Jahren erfolgreich im Bereich des Erbrechts. Fallen Unternehmen in den Nachlass, berücksichtigen wir insbesondere auch die speziellen Anforderungen eines Unternehmertestaments und eventuell erforderliche Anpassungen an Gesellschaftsverträge.

Sie finden dazu bei uns Expertise aus den Bereichen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge.