Arbeitgeber/Arbeitnehmer

Sehen Sie die Notwendigkeit, sich von Mitarbeitern zu trennen? Oder wollen Sie Ihre Ansprüche wie Bonus- oder Tantiemezahlungen durchsetzen?

Die Komplexität des Arbeitsrechts und Dienstvertragsrecht erfordert den Blick auf das gesamte Unternehmen. Bei personellen Einzelmaßnahmen, wie bspw. einer Kündigung, muss stets die gesamte Belegschaft betrachtet werden. Dies gilt auch bei Umstrukturierungen des Betriebes und Prozessoptimierungen. Die S2H Rechtsanwälte entwickeln mit Ihnen gemeinsam Strategien für eine optimale Personalstruktur, treffen mit Ihrem Betriebsrat Vereinbarungen und führen Tarifverhandlungen. Wir erarbeiten als Anwälte für Ihr Unternehmen Mechanismen, um arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Hierbei haben wir immer die Wirtschaftlichkeit möglicher gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzungen im Blick.